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Veränderungsmitteilung Arbeitsagentur

Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur


Wer umziehen möchte und Leistungen von der Arbeitsagentur erhält, muss die Adressänderung dort melden. Leicht geht dies mit der Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur von Umziehen-einfach.de.

Bei einem Umzug gibt es vieles zu bedenken. Kisten müssen gepackt werden, der Umzugswagen muss bestellt werden und bestimmte Personen und Institutionen müssen von der neuen Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Erhält man Arbeitslosengeld, ist es sehr wichtig, rechtzeitig eine Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur abzusenden. Die Mitteilung der Adressänderung kann natürlich auch bei einem persönlichen Besuch erledigt werden. Allerdings bedeutet das meist auch längere Wartezeiten in der Behörde – Zeit, die man eigentlich dringend für die Umzugsvorbereitungen benötigt. Einfacher und schneller ist es, die Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur per Post zu versenden. Ein einfaches Anschreiben mit den wichtigen Informationen wie alter und neuer Adresse kann unkompliziert per Post an die zuständige Arbeitsagentur versandt werden.

Um Ihnen die Formulierung zu ersparen, können Sie bei Umziehen-einfach.de unkompliziert und kostenfrei die Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur per download als pdf-Datei auf Ihren Rechner laden. Anschließend können Sie das heruntergeladene Formular ausdrucken und brauchen nur noch die persönlichen Angaben in der Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur ausfüllen. Die genaue Adresse Ihrer zuständigen Arbeitsagentur finden Sie übrigens auf Ihrem ALG-Bescheid.

Die rechtzeitige Absendung der Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur ist sehr wichtig, damit Post von der Arbeitsagentur auch bei Ihnen ankommt und Sie rechtzeitig auf etwaige Aufforderungen oder Stellenangebote reagieren können. Denn nichts ist ärgerlicher als Sanktionen, die Sie erhalten, nur weil Sie die Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur nicht fristgerecht abgesandt haben. Spätestens eine Woche vor dem geplanten Umzug sollte die Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur dort eingegangen sein.

Die rechtzeitige Information der Arbeitsagentur ist umso wichtiger, wenn Sie vorhaben, eine Umzugsbeihilfe zu beantragen. Die Beihilfe erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen, die Sie mit Ihrer zuständigen Arbeitsagentur besprechen können.

Auch wenn Sie die Veränderungsmitteilung gegenüber der Arbeitsagentur versandt haben, müssen Sie für die Arbeitsagentur per Post oder Telefon jederzeit erreichbar sein. Bei einem Umzug, der einen Wechsel der zuständigen Arbeitsagentur mit sich bringt, müssen Sie sich bei der neuen Arbeitsagentur rechtzeitig anmelden.

 

-Dieser Vordruck, sowie alle Anderen Vordrucke und kostenlosen Serviceleistungen von www.umziehen-einfach.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.

Sobald Sie diesen Vordruck/Dokument downloaden, bestätigen Sie, diesen Hinweis gelesen und akzeptiert zu haben.-


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