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Vollmacht KFZ-Zulassung

Erteilen Sie eine Vollmacht für die KFZ-Zulassung


Bei einem Umzug ist es wichtig, einige Aufgaben zu delegieren. Mit einer Vollmacht KFZ-Zulassung kann man sein Auto von einer Vertrauensperson an-, ab- oder ummelden lassen.

Bei einem Umzug ist vieles zu beachten und zu organisieren. Sämtliches Inventar der Wohnung muss transportfreundlich verpackt werden und größere Möbelstücke wie Schränke oder Betten müssen auseinandergebaut werden. Neben dem Kistenpacken und den vielen organisatorischen Aufgaben sind auch verschiedene Behördengänge erforderlich. Dazu gehören zum Beispiel der Gang zur Meldestelle und zur Zulassungsbehörde.

Das eigene Fahrzeug muss umgemeldet werden und braucht, abhängig vom neuen Wohnort vielleicht sogar neue Nummernschilder. Will man diese Aufgabe abgeben, um sich um die anderen Dinge kümmern zu können, die bei einem Umzug anstehen, kann man eine Vollmacht KFZ-Zulassung erteilen. Eine Vertrauensperson kann mit einer Vollmacht KFZ-Zulassung das Fahrzeug stellvertretend bei der Kfz-Zulassungsbehörde ummelden.

Auf einer Vollmacht KFZ-Zulassung muss der Name des Bevollmächtigten stehen. Dieser muss sich unbedingt mit einem Personalausweis oder einem Reisepass ausweisen können und ist durch die Erteilung der Vollmacht KFZ-Zulassung befugt, das Auto im Namen des Halters an- oder umzumelden und die Fahrzeugpapiere entgegen zu nehmen. Neben der Vollmacht KFZ-Zulassung müssen bei der Zulassungsbehörde noch verschiedene andere Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören ein gültiger Personalausweis des Halters mit der aktuellen, also der neuen Anschrift oder ein Reisepass mit der Meldebestätigung, der Fahrzeugbrief und die Versicherungsbestätigung – früher war dies die Versicherungsdoppelkarte, heute geht man mit der elektronischen Versicherungsbestätigung zur Meldestelle. Die sogenannte eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrem Versicherer. Sie muss nicht nur bei der Neuanmeldung eines Kfz angegeben werden, sondern auch bei der Ummeldung, da die elektronische Versicherungsbestätigung sich mit der neuen Adresse ändert.

Wenn sich bei Ihrem Umzug der Landkreis ändert, werden zusätzlich auch noch neue Nummernschilder nötig. Diese erhalten Sie im Zuge des Meldevorgangs meist ganz in der Nähe der Zulassungsstelle. Vergessen Sie als Bevollmächtigter auf keinen Fall die Vollmacht KFZ-Zulassung, denn ohne diese ist die Zulassung bzw. Ummeldung nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass auch der eigene Ehepartner das Fahrzeug nur mit einer ordnungsgemäß ausgestellten Vollmacht KFZ-Zulassung auf Ihren Namen anmelden darf. Wenn Sie sich die Formulierung der Vollmacht KFZ-Zulassung ersparen wollen, können Sie im Download-Bereich von Umziehen-einfach.de das entsprechende Formular „Vollmacht KFZ-Zulassung“ ganz einfach als pdf-Datei auf Ihren PC herunterladen.

 

-Dieser Vordruck, sowie alle Anderen Vordrucke und kostenlosen Serviceleistungen von www.umziehen-einfach.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.

Sobald Sie diesen Vordruck/Dokument downloaden, bestätigen Sie, diesen Hinweis gelesen und akzeptiert zu haben.-


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