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Antrag auf Umzug

Wer umziehen möchte und Arbeitslosengeld II oder Hartz 4 bezieht, sollte zur Kostenübernahme einen Antrag auf Umzug stellen.


Allen Beziehern von ALG 2 oder Hartz 4 steht grundsätzlich Unterstützung bei einem notwendigen Umzug zu. Um dies zu erhalten ist es erforderliche, bei der ARGE einen Antrag auf Umzug zu stellen.

Auch wenn man Sozialleistungen bezieht, treten oft Lebensumstände ein, die einen Umzug erforderlich machen. Dies kann zum Beispiel eine Schwangerschaft sein. Beim Hinzukommen eines Kindes wird der bisherige Wohnraum oft zu eng. Will man aus diesem oder einem anderen Grund die Wohnung wechseln, ist es sinnvoll einen Antrag auf Umzug zu stellen. Natürlich kann man auch ohne Genehmigung der ARGE in eine andere Wohnung ziehen, denn jedem steht das Recht auf Freizügigkeit in Bezug auf den Wohnort zu. Allerdings werden dann die Kosten des Umzugs, eine evtl. Differenz in der Miethöhe oder Kautionszahlungen nicht bezuschusst, bzw. übernommen.

Für viele ist es nicht einfach, solch einen Antrag auf Umzug zu formulieren und die Behörden stellen dafür auch keine Vordrucke zur Verfügung. Hierfür bietet Ihnen Umziehen-einfach.de die Möglichkeit an, einen kostenlosen Vordruck für einen Antrag auf Umzug herunterzuladen. In diesem Antrag ist vorformuliert, was die ARGE an Informationen benötigt, um einem Antrag auf Umzug zuzustimmen.

Ein wichtiger Punkt ist der Grund des Umzuges, der angegeben werden muss. Neben einem Familienzuwachs kann dies auch eine Trennung sein oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die evtl. einen Umzug ins Erdgeschoss erforderlich macht. Weitere Gründe für einen Wohnungs- oder Wohnortwechsel, die im Antrag auf Umzug angegeben werden können, sind auch der Verlust des Wohnraums durch Anmeldung von Eigenbedarf durch den Vermieter oder die Senkung der Mietkosten. Stellt man den Antrag auf Umzug, weil man eine Arbeit aufnehmen möchte, liegt es im Ermessen der ARGE, ob sie diesen Umzug finanziell unterstützt.

Umzugsgründe, die unter Umständen im Antrag auf Umzug keine positive Wirkung erzielen werden, sind unter anderem der Umzug in eine andere Stadt wegen besserer Arbeits-Chancen, wegen Mietmängeln oder der Auszug aus dem Elternhaus, wenn man unter 25 Jahre alt ist. In diesen Fällen unterstützt die Behörde den Umzug in vielen Fällen nicht.

Bevor man einen Antrag auf Umzug stellt, sollte man sich auf jeden Fall mit seinem zuständigen Sachbearbeiter über die Vorgehensweise und die entsprechenden Inhalte im Antrag auf Umzug besprechen.

 

-Dieser Vordruck, sowie alle Anderen Vordrucke und kostenlosen Serviceleistungen von www.umziehen-einfach.de stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar. Es wird auch keine Gewähr für sonstige und rechtliche Vollständigkeit übernommen.

Sobald Sie diesen Vordruck/Dokument downloaden, bestätigen Sie, diesen Hinweis gelesen und akzeptiert zu haben.-


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